Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Innakademie 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Fort- oder Weiterbildungskurs hat schriftlich an das Sekretariat zu erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung, wodurch der für beide Vertragspartner (Akademie und Teilnehmer) bindende Ausbildungsvertrag zustande kommt. Die Daten des Kursteilnehmers werden EDV-gestützt bearbeitet. 2. Zahlungsedingungen Der Kursteilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltungen unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsamt, Berufsförderungsdienst der BW usw.) zu zahlen. Sind bei Kursen Anmeldegebühren zu bezahlen, so erfolgt die Aufnahmebestätigung erst nach Eingang der Zahlung. Die Anmeldegebühr wird auf die Kursgebühr angerechnet. Die Kursgebühr ist so zu bezahlen, daß der Betrag spätestens bei Kursbeginn dem Konto der Akademie gutgeschrieben ist. 3. Rücktritt und Kündigung Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Innakademie. Die Anzahlung verbleibt als Bearbeitungsgebühr beim Lehrinstitut, wird aber bei einer späteren Teilnahme am gleichen Kurs angerechnet, wenn der Kurs vor Ablauf eines Jahres absolviert wird. Nach Ablauf eines Jahres verfällt sie. Für Kurse, bei denen keine Anzahlung erforderlich ist, sind bei rechtzeitiger Abmeldung 20% der Kursgebühr als Bearbeitungspauschale zu bezahlen. Erfolgt ein Rücktritt später als 14 Tage vor Kursbeginn, so sind 100% der Kursgebühren als Schadenersatz an die Innakademie zu entrichten. Tritt ein Teilnehmer den Kurs ohne Angabe von Gründen nicht an oder scheidet während der Ausbildung aus persönlichen Gründen aus, werden als Schadenersatz die Kursgebühren in voller Höhe berechnet. 4. Absage von Kursen Ein Kurs kann kurzfristig, insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl oder Erkrankung von Dozenten, abgesagt werden. Sobald der Grund für die Absage der Veranstaltung vorliegt, werden die Teilnehmer hiervon in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Die Innakademie kann Änderungen im Stundenplan vornehmen oder Dozenten wechseln. 5. Haftung Die Innakademie haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der Innakademie bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen. 6. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, an den Kursen regelmäßig einschließlich aller Prüfungen teilzunehmen sowie unterrichtsbezogen mitzuarbeiten. Weiterhin verpflichtet er sich, alle zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie Unterrichts- und Aufenthaltsräume pfleglich zu behandeln. Das Rauchen in Unterrichtsräumen ist untersagt. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Akademie ist Folge zu leisten. Wer als Teilnehmer gegen seine Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verstößt, kann von einer weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der entstandene Schaden ist der Innakademie zu ersetzen. 7. Nebenabreden Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind. 8. Sonstiges Zum Lehrgang bitte mitbringen: Badetücher oder Bettücher, Sportbekleidung, Schuhe für Unterrichtsräume, Handtuch, Schreib- und Zeichenmaterial, Paßfoto.
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