Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der INN AK Innakademie

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Fort- oder Weiterbildungskurs hat schriftlich an das Sekretariat zu erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung, wodurch der für beide Vertragspartner (Akademie und Teilnehmer) bindende Ausbildungsvertrag zustande kommt. Die Daten des Kursteilnehmers werden EDV-gestützt bearbeitet.

2. Zahlungsedingungen (Selbstzahler)

Der Kursteilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltungen unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Berufsförderungsdienst der BW usw.) zu zahlen. Sind bei Kursen Anmeldegebühren zu bezahlen, so erfolgt die Aufnahmebestätigung erst nach Eingang der Zahlung. Die Anmeldegebühr wird auf die Kursgebühr angerechnet. Die Kursgebühr ist so zu bezahlen, daß der Betrag spätestens bei Kursbeginn dem Konto der Akademie gutgeschrieben ist.

2.a Zahlungsbedingungen bei Förderung nach SGB III

Bei Förderungen mit Bildungsgutschein zahlt die Agentur für Arbeit die Kursgebühr direkt an den Träger der Maßnahme. Es ist daher keine Anmeldegebühr zu entrichten. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Bildungsgutschein rechtzeitig bei der Innakademie einzureichen und ihn noch vor Kursbeginn bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit vorzulegen, da der Bildungsgutschein ansonsten seine Gültigkeit verliert.

3. Rücktritt und Kündigung

Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Innakademie. Die Anzahlung verbleibt als Bearbeitungsgebühr beim Lehrinstitut, wird aber bei einer späteren Teilnahme am gleichen Kurs angerechnet, wenn der Kurs vor Ablauf eines Jahres absolviert wird. Nach Ablauf eines Jahres verfällt sie. Für Kurse, bei denen keine Anzahlung erforderlich ist, sind bei rechtzeitiger Abmeldung 20% der Kursgebühr als Bearbeitungspauschale zu bezahlen. Erfolgt ein Rücktritt später als 14 Tage vor Kursbeginn, so sind 100% der Kursgebühren als Schadenersatz an die Innakademie zu entrichten. Tritt ein Teilnehmer den Kurs ohne Angabe von Gründen nicht an oder scheidet während der Ausbildung aus persönlichen Gründen aus, werden als Schadenersatz die Kursgebühren in voller Höhe berechnet.

3.a Rücktritt und Kündigung bei Förderung nach SGB III

Der/die Teilnehmer/in hat ein allgemeines Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Sollte eine Förderung durch die Agentur für Arbeit nicht erfolgen, kann der/die Teilnehmer/in bis Kursbedginn von der Anmeldung zurücktreten, ohne dass ihm/ihr dadurch Kosten entstehen.

4. Absage von Kursen

Ein Kurs kann kurzfristig, insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl oder Erkrankung von Dozenten, abgesagt werden. Sobald der Grund für die Absage der Veranstaltung vorliegt, werden die Teilnehmer hiervon in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Die Innakademie kann Änderungen im Stundenplan vornehmen oder Dozenten wechseln.

5. Haftung

Die Innakademie haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der Innakademie bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen.

6. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, an den Kursen regelmäßig einschließlich aller Prüfungen teilzunehmen sowie unterrichtsbezogen mitzuarbeiten. Weiterhin verpflichtet er sich, alle zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie Unterrichts- und Aufenthaltsräume pfleglich zu behandeln. Das Rauchen in Unterrichtsräumen ist untersagt. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Akademie ist Folge zu leisten. Wer als Teilnehmer gegen seine Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verstößt, kann von einer weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der entstandene Schaden ist der Innakademie zu ersetzen.

7. Nebenabreden

Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind.

8. Sonstiges

Zum Lehrgang bitte mitbringen: Badetücher oder Bettücher, Sportbekleidung, Schuhe für Unterrichtsräume, Handtuch, Schreib- und Zeichenmaterial, Paßfoto.